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Wer Leistungen nach dem SGB II beziehen will, muss einen Antrag stellen.
Sämtliche Antragsvordrucke und Merkblätter zum Thema Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Außerdem werden im Formularcenter der Bundesagentur für Arbeit auch einige der Vordrucke in türkischer und russischer Sprache zum Herunterladen angeboten.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und verwenden Sie bitte stets die Originalvordrucke. Bei Ihrer ersten Vorsprache im Regionalen Jobcenter erhalten Sie im Rahmen der Eingangsberatung selbstverständlich sämtliche Antragsunterlagen ausgehändigt.

Arbeitslosengeld II erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs bzw. der persönlichen Abgabe des Antrages beim Regionalen Jobcenter.

Bitte beachten Sie: Für Zeiten vor der Antragstellung werden keine Leistungen erbracht.

Außer den Antragsvordrucken sollten Sie für die erste Vorsprache im Jobcenter Landkreis Böblingen weitere Unterlagen bereit halten. Welche Unterlagen für Sie relevant sind sehen Sie hier.

Weitere Formulare und Vordrucke des Jobcenters Landkreis Böblingen