Bildung- und Teilhabepaket
Ab 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) leistungsberechtigt sind zusätzliche Leistungen. Neben ihrem monatlichen Regelbedarf können auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragt werden.
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
- Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten,
- Zusätzlich erforderliche und geeignete Lernförderung für Schülerinnen und Schüler zur Erreichung der schulrechtlich festgelegten Lernziele,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird und
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes, nicht als Geldleistung sondern als Sachleistung erbracht.
Es wird Ihnen hierzu ein Gutschein von Ihrem für Sie zuständigen Regionalen Jobcenter (Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II) bzw. vom Landratsamt – Amt für Soziales (Bezieher von Sozialhilfe) ausgestellt.
Die Kosten werden mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.
Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?
Für alle Leistungen (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Leistungsbezieher nach dem SGB XII können den Antrag per Post an das Landratsamt Böblingen – Amt für Soziales- bzw. Leistungsbezieher nach dem SGB II an das jeweils zuständige Regionale Jobcenter schicken.
Für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.03.2011 müssen die Anträge bis 30.04.2011 gestellt sein, damit rückwirkend Leistungen gewährt werden können. Nachweise, dass bereits Aufwendungen zur Deckung der Bedarfe entstanden sind, sind hierbei vorzulegen.
Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, ob Sie einen Gutschein erhal-ten oder Kostennachweise vorlegen müssen.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie den folgenden Merkblättern entnehmen. Auch finden Sie hier den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Merkblätter und Antrag
(63 kB) Alles auf einen Blick
(52 kB) Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
(53 kB) Schulbedarf
(46 kB) Lernförderung
(22 kB) Bestätigung der Schule
(52 kB) Mittagsverpflegung
(50 kB) soziale und kulturelle Teilhabe
(115 kB) Antrag

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